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   OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20   

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https://dejure.org/2020,14733
OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20 (https://dejure.org/2020,14733)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.05.2020 - 5 LA 162/20 (https://dejure.org/2020,14733)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 5 LA 162/20 (https://dejure.org/2020,14733)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20
    Wenn der Schriftsatz nach Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang verfristet beim zuständigen Gericht eingeht, liegt dies im Risikobereich des Beteiligten, dessen Rechtsanwalt den Schriftsatz an das falsche Gericht übersandt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn - wie hier - die Rechtsbehelfsschrift leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbar gewesen ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZB 32/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20
    Infolge des vorangegangenen Abgleichs der auf den Schriftsatz übertragenen Faxnummer mit der zuverlässigen Ausgangsquelle ist die Nummer auf dem Schriftsatz nach diesem Abgleich selbst als ausreichend zuverlässige Quelle anzusehen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 2 LA 51/16

    Beweislastverteilung im Dienstunfallrecht bei Rücknahme von Bescheiden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 5 LA 162/20
    Der Zulassungsgrund verlangt, dass die als grundsätzlich bedeutsam dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 LA 51/16 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Deswegen gehört es zu den Sorgfaltspflichten desjenigen, der sich eines solchen Geräts zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze im Rechtsverkehr bedient, das Sendeprotokoll zu überprüfen, also auch zu kontrollieren, ob die im Sendeprotokoll angegebene Zahl der übermittelten Seiten mit der des zu übermittelnden Schriftstücks übereinstimmt (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - Buchholz310 § 60 VwGO Nr. 235 = juris Rn. 5; BGH, B.v. 29.4.1994 - V ZR 62/93 - NJW 1994, 1879 = juris Rn. 10; B.v. 13.6.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 24.2.2005 a.a.O. juris Rn. 18 ff.; NdsOVG, B.v. 15.6.1999 - 4 L 2232/99 - juris Rn. 9; OVG RhPf, B.v. 21.12.1993 - 11 A 12565/93 - NJW 1994, 1815 = juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 4 E 139/14 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 14.5.2020 - 5 LA 162/20 juris Rn.3; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 - 2 A 2170/97 - juris Rn. 30; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2021, § 60 Rn. 39; zum Organisationsverschulden, wenn der Faxvorgang in der Verantwortung des Büropersonals lag und wenn dieses nicht angewiesen worden war, die Übersendung anhand des Sendeberichts auf Vollständigkeit zu überprüfen: BVerwG, B.v. 4.8.2000 a.a.O.; BGH, B.v. 13.6.1996 a.a.O.; OVG SH, B.v. 14.5.2020 - 5 LA 162/20 - juris Rn. 3; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 a.a.O. juris Rn. 30 ff.).
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